Die Kosten für die Behandlung werden bei Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung abzüglich von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) übernommen. Sollten Sie im Hausarztmodell versichert sein, wird ein Zuweisungsschreiben Ihrer hausärztlichen Praxis für die Behandlung (ausgenommen Fallbeurteilung) benötigt.
Im Verhinderungsfall bitte ich um Terminabsage mindestens 24 Stunden im Voraus. Ihr Termin ist fest für Sie gebucht und kann in der Regel nicht kurzfristig anders besetzt werden.